Stand: Oktober 2026Redaktion: Umzugsexpress GmbHTeam: 17 Jahre im Umzugs- und Räumungsgewerbe
Wer in die Schweiz zieht, muss einige Fristen kennen. Diese Übersicht zeigt die wichtigsten – vom Zoll bis zur Krankenkasse.
Kurz gesagt
Wer in die Schweiz zieht, meldet sich in der Regel innert 14 Tagen bei der Gemeinde an und schliesst innert drei Monaten eine Krankenversicherung ab. Benutzter Hausrat wird mit dem Formular 18.44 abgabenfrei eingeführt; Führerausweis und Fahrzeug müssen innert zwölf Monaten umgeschrieben werden.
Anmeldung bei der Gemeinde
Melden Sie sich in der Regel innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Wohngemeinde an. Personen aus dem Ausland brauchen je nach Staatsangehörigkeit eine Aufenthaltsbewilligung.

Krankenversicherung
Die Grundversicherung ist obligatorisch. Sie müssen sich innert drei Monaten nach der Wohnsitznahme versichern; die Versicherung gilt dann rückwirkend.
Zoll: Übersiedlungsgut
Hausrat, den Sie mindestens sechs Monate benutzt haben und weiter benutzen, können Sie abgabenfrei einführen. Dafür verwenden Sie das Formular 18.44 mit einer Inventarliste.
Auto und Führerausweis
- Ein ausländischer Führerausweis muss innert zwölf Monaten in einen Schweizer Ausweis umgetauscht werden
- Fahrzeuge brauchen nach spätestens einem Jahr Schweizer Kontrollschilder
- Klären Sie die Einfuhr des Fahrzeugs vorab mit dem Zoll
Die wichtigsten Fristen
| Was | Frist |
|---|---|
| Anmeldung bei der Gemeinde | meist innert 14 Tagen |
| Krankenversicherung (Grundversicherung) | innert 3 Monaten, rückwirkend gültig |
| Ausländischer Führerausweis umtauschen | innert 12 Monaten |
| Fahrzeug mit Schweizer Kontrollschildern | spätestens nach 1 Jahr |
| Hund anmelden | gemäss Gemeinde, Registrierung in AMICUS |
Wohnung und Umzugsgut
Viele Zuzüger mieten zuerst eine möblierte Wohnung und lagern ihr Umzugsgut zwischen. So bleibt Zeit für die Wohnungssuche. Mehr dazu: Möbel einlagern.
Wohnung finden: die üblichen Bewerbungsunterlagen
Schweizer Verwaltungen erwarten eine vollständige Bewerbung. Typisch sind:
- Anmeldeformular der Verwaltung
- Auszug aus dem Betreibungsregister (nicht älter als rund drei Monate)
- Arbeitsvertrag oder Lohnausweis
- Pass oder Ausländerausweis
- Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung – oft erwartet
Häufige Fragen
Brauche ich einen Betreibungsregisterauszug, wenn ich neu in der Schweiz bin?
Viele Verwaltungen verlangen ihn. Wer neu zuzieht, hat noch keinen Eintrag in der Schweiz; eine Bestätigung des Arbeitgebers oder eine Referenz des bisherigen Vermieters hilft dann weiter.
Kann ich meine ausländische Krankenversicherung behalten?
In der Regel müssen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz eine Schweizer Grundversicherung abschliessen. Ausnahmen gibt es nur in bestimmten Fällen – klären Sie das mit der kantonalen Stelle.
Holen Sie Umzugsgut im Ausland ab?
Ja, in allen europäischen Ländern: Europaumzug.
Passende Leistungen
- Europaumzug – Umzug ins und aus dem Ausland, inklusive Zolldokumente für Übersiedlungsgut.
- Möbel einlagern – Abholung, Einlagerung und Rücklieferung aus einer Hand.
- Full-Service-Umzug – Packen, Transport, Montage und Endreinigung mit einem einzigen Ansprechpartner.
