Nach einem Todesfall ist die Räumung der Wohnung eine Aufgabe, die viele Angehörige belastet. Wir arbeiten ruhig und respektvoll und stimmen jeden Schritt mit der Erbengemeinschaft oder dem Willensvollstrecker ab.
Das ist inbegriffen
- Termin in Ihrem Tempo
- Sicherstellen von Dokumenten, Fotos und Wertsachen
- Abstimmung mit Erben und Willensvollstrecker
- Räumung und Reinigung zur Abgabe an den Vermieter
So läuft eine Nachlassräumung ab
- Sie nennen uns den Abgabetermin und wer in der Erbengemeinschaft entscheidet.
- Besichtigung in Ihrem Tempo; wir stimmen uns mit Erben und Willensvollstrecker ab.
- Schriftliche Offerte – nach Aufwand oder auf Wunsch zum Festpreis.
- Dokumente, Fotos und Wertsachen stellen wir sicher und übergeben sie Ihnen; danach räumen wir.
- Reinigung und Abgabe an die Vermieterschaft.
Was den Preis beeinflusst
Der Preis besteht aus zwei Teilen: der Arbeitszeit des Teams, abgerechnet nach effektivem Aufwand, und der Entsorgung nach Volumen.
- Ein Fahrzeug mit zwei Personen kostet je nach Auftrag CHF 225 bis 260 pro Stunde. Dazu kommt pro Fahrzeug und Auftrag eine Pauschale von CHF 190 für Fahrzeug, Treibstoff sowie An- und Rückfahrt (in der Region; längere Strecken nach Offerte).
- Für die Entsorgung rechnen wir je nach Material mit CHF 40 bis 50 pro Kubikmeter.
- Wir verrechnen mindestens 3 Stunden.
Die Ansätze verstehen sich inklusive MwSt. Auf Wunsch offerieren wir nach der kostenlosen Besichtigung einen Festpreis, in dem alles enthalten ist – auch die MwSt.
Diese Punkte bestimmen Arbeitszeit und Volumen (Richtwerte: Kosten einer Räumung):
- Volumen
- Kündigungstermin der Wohnung
- Endreinigung
Wohnung räumen nach einem Todesfall: eine sinnvolle Reihenfolge
- Klären, wer entscheidet: die Erbengemeinschaft gemeinsam, ein Willensvollstrecker oder eine Behörde.
- Dokumente und Wertsachen sichern: Ausweise, Verträge, Bankunterlagen, Schlüssel, Schmuck und Fotos.
- Erinnerungsstücke verteilen: Angehörige nehmen mit, was ihnen wichtig ist – am besten mit einer Liste, wer was erhält.
- Wertvolles schätzen lassen, bevor etwas entsorgt wird.
- Mit der Verwaltung den Abgabetermin festlegen. Er bestimmt, bis wann geräumt und gereinigt sein muss.
- Räumen, entsorgen und reinigen lassen – dann folgt die Übergabe an den Vermieter.
Ist noch offen, ob Sie das Erbe annehmen? Dann lassen Sie sich beraten, bevor Sie Gegenstände aus der Wohnung nehmen oder die Räumung in Auftrag geben.
Was rechtlich zu beachten ist – Kündigung, Ausschlagung, Fristen –, steht im Ratgeber Wohnung räumen nach einem Todesfall.
Inventar, Erbbescheinigung, Räumung: die Reihenfolge mit den Behörden
Nach einem Todesfall nimmt die Gemeinde in der Regel ein Steuerinventar auf – im Kanton Aargau die Inventurbehörde der Gemeinde, im Kanton Zürich das Steueramt. Bis dahin darf aus dem Nachlass nichts weggegeben oder entsorgt werden.
Testamente eröffnet das Bezirksgericht – im Aargau das Gerichtspräsidium, im Kanton Zürich das Einzelgericht. Dort erhalten die Erben auch die Erbbescheinigung, mit der sie gegenüber Banken, Vermieterschaft und uns handeln können.
Für die Räumung heisst das: Den Auftrag geben Sie, sobald das Inventar aufgenommen ist und feststeht, wer für die Erbengemeinschaft entscheidet. Besichtigung und Offerte können schon vorher stattfinden – so verlieren Sie bis zum Abgabetermin keine Zeit.
Quellen (gelesen im Oktober 2026): Gemeinde Spreitenbach, Wegleitung für Angehörige bei einem Todesfall; Stadt Winterthur, Steuern bei einem Todesfall; Gerichte des Kantons Zürich, Zuständigkeit in Erbschaftssachen. Massgebend sind die Angaben Ihrer Gemeinde.
Unser Tipp
Klären Sie vor der Räumung, wer in der Erbengemeinschaft entscheiden darf. So vermeiden Sie Verzögerungen.
Aus der Praxis
Nach einem Todesfall laufen oft Fristen: Die Kündigungsfrist der Wohnung und der Abgabetermin geben den Takt vor. Wir planen die Räumung so, dass Angehörige genug Zeit zum Abschied und Aussortieren haben.
Es eilt? Wie schnell wir kommen können und was wir dafür brauchen, steht hier: Notfall-Räumung.
Räumung anfragen – in einer Minute
Nur das Wichtigste. Wir rufen Sie zurück, besprechen alles in Ruhe und vereinbaren eine kostenlose Besichtigung.
- Kostenlose Besichtigung und schriftliche Offerte – als Festpreis oder nach Aufwand
- Dokumente, Schmuck, Bargeld und andere Wertsachen, die wir beim Räumen finden, übergeben wir Ihnen.
- Fachgerechte Entsorgung und besenreine Übergabe
- Mit Anfrage-Nr. – den Stand sehen Sie jederzeit online.

Räumung: Holzregale, Platten und Koffer für die Entsorgung verladen 
Kartons mit der Aufschrift «Vorsicht zerbrechlich – Porzellan», Standuhr und eingepackter Tisch 
Räumung in der Region Brugg: Mitarbeiter beim Beladen des Fahrzeugs 
Lastwagen mit Abfallsäcken und Möbeln aus einer Wohnungsräumung 
Räumung in der Region Brugg: Hausrat in Säcken und Möbel im Fahrzeug 
Zwei Mitarbeiter laden Kisten an der Sammelstelle aus
Sie betreuen solche Fälle beruflich – als Verwaltung, Bestatter, Heim, Spitex, Beistand oder Willensvollstrecker? Ablauf, Richtpreise und unseren Prospekt finden Sie auf der Seite Für Verwaltungen, Bestatter und Heime.
Häufige Fragen
Sammeln Sie Dokumente, die Sie finden?
Ja. Briefe, Dokumente, Fotos und Schlüssel legen wir beiseite und übergeben sie Ihnen.
Wer bezahlt die Nachlassräumung?
In der Regel der Nachlass bzw. die Erbengemeinschaft. Die Rechnung stellen wir auf Wunsch an den Willensvollstrecker.
Können Sie Gegenstände an verschiedene Erben liefern?
Ja, wir verteilen Möbel und Erinnerungsstücke an mehrere Adressen.
Dürfen wir räumen, bevor das Inventar aufgenommen ist?
In der Regel nicht. Bis die Gemeinde das Inventar aufgenommen hat, darf aus dem Nachlass nichts weggegeben oder entsorgt werden. Fragen Sie bei der Gemeinde nach, ab wann geräumt werden darf – Besichtigung und Offerte sind schon vorher möglich.
Wer erteilt den Auftrag, wenn es mehrere Erben gibt?
Die Erben entscheiden gemeinsam – oder eine Person, die für alle handelt, etwa ein Willensvollstrecker. Unsere schriftliche Offerte können Sie vorher allen Erben weiterleiten.
Passende Leistungen
- Wohnungsauflösung – Der ganze Haushalt aufgelöst – auch beim Umzug ins Pflegeheim, mit Umzug, Räumung und Reinigung aus einer Hand.
- Hausräumung – Einfamilienhaus oder Liegenschaft, auch bei grossem Volumen.
- Endreinigung – Die Reinigung allein, auch wenn Sie selbst zügeln.
- Malerarbeiten – Die leere Wohnung streichen – nach Räumung oder Auszug, von derselben Firma.
Wo wir Nachlassräumung anbieten
Wir bieten Nachlassräumung in der ganzen Schweiz an – unter anderem in Winterthur, Basel, Zug, Solothurn. Alle Regionen finden Sie in der Regionenübersicht.
Für unsere Region gibt es eigene Seiten: Räumung in Spreitenbach, Dietikon, Killwangen, Würenlos, Neuenhof, Baden, Zürich, Winterthur, Bergdietikon, Geroldswil, Oetwil an der Limmat, Ennetbaden, Obersiggenthal, Untersiggenthal, Fislisbach, Birmensdorf, Mellingen, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf, Bellikon, Remetschwil, Birmenstorf, Gebenstorf, Ehrendingen, Würenlingen, Dänikon, Otelfingen, Boppelsen, Brugg, Aarau, Zug.
Richtpreise für alle Leistungen finden Sie in unserer Preisübersicht.
