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Pflanzen beim Umzug: richtig verpacken, transportieren, einführen

Stand: Oktober 2026Redaktion: Umzugsexpress GmbHTeam: 17 Jahre im Umzugs- und Räumungsgewerbe

Pflanzen sind beim Umzug das empfindlichste Gut: Sie vertragen weder Kälte noch Hitze im geschlossenen Laderaum. Mit etwas Vorbereitung kommen sie gut an.

Kurz gesagt

Pflanzen kommen zuletzt in den Wagen und zuerst wieder heraus. Töpfe stabil stellen, Triebe locker einpacken, Erde nicht durchnässen. Aus der EU brauchen lebende Pflanzen einen Pflanzenpass, aus Drittländern ein Pflanzengesundheitszeugnis.

Vorbereitung in der Woche davor

  • Zwei, drei Tage vorher normal giessen, am Umzugstag nicht mehr – nasse Erde ist schwer und läuft aus.
  • Grosse Pflanzen leicht zurückschneiden, lange Triebe locker zusammenbinden.
  • Schädlinge prüfen, damit sie nicht in die neue Wohnung mitreisen.

Verpacken und laden

  • Kleine Töpfe aufrecht in offene Kartons stellen, Lücken mit Zeitungspapier füllen.
  • Grosse Pflanzen in Papier oder Vlies wickeln – nicht luftdicht in Plastik.
  • Zuletzt einladen, zuerst ausladen; nie lange im geschlossenen Laderaum in der Sonne oder bei Frost stehen lassen.
  • Grosse Kübel und Palmen: Wir transportieren sie als Pflanzentransport.

Pflanzen aus dem Ausland

Lebende Pflanzen aus der EU werden bei der Einfuhr nicht phytosanitär kontrolliert, brauchen aber einen Pflanzenpass. Aus anderen Ländern ist ein Pflanzengesundheitszeugnis nötig – auch für Reisende. Pflanzkartoffeln, Reben, Zitruspflanzen und Erde aus Drittländern sind verboten (BAZG/BLW). Mehr zum Umzug in die Schweiz: Ratgeber.

Häufige Fragen

Kann ich Pflanzen im Umzugswagen mitnehmen?

Ja, auf kurzen Strecken. Bei Hitze oder Frost besser im eigenen Auto, oder zuletzt laden und sofort ausladen.

Darf ich meine Zitronenbäumchen aus der Türkei mitnehmen?

Nein. Zitruspflanzen aus Drittländern sind verboten.

Brauche ich für Pflanzen aus Deutschland Papiere?

Lebende Pflanzen aus der EU brauchen einen Pflanzenpass; kontrolliert wird an der Grenze nicht. Schnittblumen und Speisekartoffeln sind ausgenommen.

Quellen

Stand der Angaben: Oktober 2026. Massgebend sind die verlinkten Stellen.

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