1. Geltungsbereich und Rangfolge
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der Umzugsexpress GmbH, Pfadackerstrasse 9, 8957 Spreitenbach, UID CHE-364.049.074 (nachfolgend «wir»): Umzüge und Transporte, Montagen, Räumungen und Entsorgungen, Reinigungen, Malerarbeiten, Lagerung sowie Verkauf von Umzugsmaterial.
Die AGB werden Bestandteil des Vertrags, wenn die Offerte auf sie verweist. Sie sind auf unserer Website abrufbar; auf Wunsch stellen wir sie kostenlos zu oder legen sie der Offerte bei.
Es gilt folgende Rangfolge: 1. die in der Offerte oder Auftragsbestätigung individuell vereinbarten Punkte, 2. diese AGB, 3. das Schweizerische Obligationenrecht (OR). Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kundschaft gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.
2. Offerte und Vertragsschluss
Grundlage der Offerte sind Ihre Angaben und die kostenlose Besichtigung vor Ort oder per Videoanruf. Offerten sind 30 Tage gültig, sofern sie kein anderes Datum nennen.
Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie die Offerte unterschreiben, per E-Mail oder WhatsApp bestätigen oder auf Ihrer persönlichen Auftragsseite online annehmen. Wir bestätigen den Auftrag schriftlich.
Preise, Rechner und Beispiele auf der Website sind unverbindliche Richtwerte.
Zusätzliche Leistungen, die Sie am Einsatztag wünschen, können mündlich vereinbart werden; wir halten sie im Abnahmeprotokoll fest.
Ein Termin ist erst reserviert, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigt haben (E-Mail oder WhatsApp genügt). Bis dahin kann der Termin anderweitig vergeben werden; ist er nicht mehr frei, schlagen wir Ihnen einen anderen vor.
3. Preise und Abrechnung
Festpreis: Der Festpreis umfasst die in der Offerte beschriebenen Leistungen samt der aufgeführten Pauschalen.
Nach Aufwand: Verrechnet wird die Arbeitszeit vom Arbeitsbeginn am ersten Objekt bis zum Arbeitsende am letzten Objekt, einschliesslich der Fahrten zwischen den Objekten, zum Stundenansatz pro Person. Die Fahrzeug- und Anfahrtspauschale pro Fahrzeug deckt Fahrzeug, Treibstoff sowie An- und Rückfahrt in der Region; längere Strecken weist die Offerte aus. Die Mindestverrechnung steht in der Offerte.
Kostendach: Ist ein Kostendach vereinbart, bezahlen Sie den effektiven Aufwand, höchstens aber den Betrag des Kostendachs. Es gilt für die in der Offerte beschriebenen Leistungen und Verhältnisse.
Weichen die tatsächlichen Verhältnisse wesentlich von den Angaben ab (z. B. deutlich mehr Umzugsgut, fehlender oder defekter Lift, längere Tragwege, kein Parkplatz), besprechen wir das mit Ihnen vor der Ausführung. Mehrleistungen führen wir nach Ihrer Zustimmung zu den Ansätzen der Offerte aus.
Pausen: Eine Mittagspause bis zu einer Stunde wird nicht verrechnet. Kurzpausen von 15 bis 20 Minuten pro vier Stunden Arbeitszeit gelten als Arbeitszeit.
Zuschläge und Drittkosten wie Einzelstücke über 100 kg, Möbellift, Bewilligungen, Entsorgungsgebühren, Material oder Zollformalitäten sind in der Offerte aufgeführt oder werden nach Aufwand verrechnet. Montage-, Demontage- und Bohrarbeiten verrechnen wir nach Aufwand, soweit sie nicht in der Offerte enthalten sind.
Räumungen und Entsorgungen verrechnen wir als Festpreis oder nach Aufwand: Arbeitszeit zum Stundenansatz und Entsorgung nach Volumen und Material. Sonderabfall wird separat verrechnet.
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Für Geschäftskunden kann die Offerte Beträge ohne Mehrwertsteuer ausweisen; die Mehrwertsteuer wird dann separat aufgeführt.
Wir können unsere Ansätze und Richtpreise anpassen. Für Offerten, die Sie bereits angenommen haben, gelten die vereinbarten Preise.
4. Mitwirkung der Kundschaft
Sie sorgen für vollständige und richtige Angaben zu Umfang, Zugang, Stockwerken und besonderen Gegenständen (z. B. Klavier, Tresor, Kunst, Antiquitäten).
Sie sorgen für den Zugang zu allen Räumen zum vereinbarten Zeitpunkt, für reservierte Lifte und – sofern nicht uns übertragen – für eine Parkierungsmöglichkeit nahe beim Eingang samt allfälliger Bewilligung.
Dokumente, Bargeld, Schmuck, Medikamente, Schlüssel und andere Wertsachen transportieren Sie selbst.
Elektrogeräte sind vom Netz getrennt, Kühl- und Gefriergeräte abgetaut und Waschmaschinen gesichert, sofern dies nicht Teil unseres Auftrags ist. Selbst gepackte Kartons sind sachgerecht gepackt und verschlossen.
Für Reinigungen ist die Wohnung geräumt; Strom, Wasser und Licht sind verfügbar.
Gasflaschen, Treibstoffe, Munition und andere gefährliche Stoffe transportieren und lagern wir nicht; sie dürfen dem Umzugs- oder Lagergut nicht beigegeben werden.
Können wir wegen fehlender Mitwirkung nicht oder nur verzögert arbeiten (z. B. kein Zugang, kein Parkplatz, Lift nicht verfügbar), verrechnen wir die dadurch entstehende Wartezeit zu den Ansätzen der Offerte.
Strom, Wasser und Licht stellen Sie für die Dauer der Arbeiten kostenlos zur Verfügung.
Wir arbeiten mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen. Gelten an einer Adresse Gewichts- oder Höhenbeschränkungen (z. B. Tiefgarage, Hofeinfahrt) oder braucht es eine Bewilligung für die Strasse, teilen Sie uns das vor dem Einsatz mit. Nachbarschaft und Verwaltung informieren Sie über den Termin.
Sind Sie während der Arbeiten nicht anwesend, bezeichnen Sie deutlich, was transportiert, was bleibt und was entsorgt wird. Für Fehler, die auf eine fehlende oder unklare Bezeichnung zurückgehen, haften wir nicht.
5. Verschiebung und Annullierung
Sie können den Auftrag bis 7 Tage vor dem Termin kostenlos verschieben oder annullieren. Bei einer Annullierung zwischen 6 und 2 Tagen vor dem Termin verrechnen wir 30 % des Auftragswerts, am Vortag oder am Einsatztag 50 %. Bereits entstandene Kosten (z. B. bestelltes Material, Bewilligungen, gebuchte Möbellifte) verrechnen wir in jedem Fall. Der Nachweis, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt Ihnen vorbehalten.
Eine Verschiebung auf ein neues Datum ist nach Verfügbarkeit möglich. Bitte teilen Sie Verschiebungen und Annullierungen schriftlich (E-Mail oder WhatsApp genügt) mit.
Können wir einen bestätigten Termin aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnung, Unfall), nicht einhalten, informieren wir Sie sofort und bieten einen Ersatztermin an. Bereits bezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen erstatten wir zurück.
6. Ausführung
Wir führen die Arbeiten sorgfältig mit geeignetem Personal, Fahrzeugen und Material aus. Vor Ort ist eine Teamleitung Ihre Ansprechperson.
Wir dürfen geeignete Partnerbetriebe beiziehen, etwa für Möbellifte oder Spezialtransporte; wir bleiben Ihre Vertragspartnerin.
Bereits vorhandene Schäden an Möbeln, Böden, Wänden oder im Treppenhaus halten wir vor Arbeitsbeginn gemeinsam fest. Nach Abschluss gehen wir das Abnahmeprotokoll gemeinsam durch.
Lampen und andere Gegenstände montieren wir an Decken und Wänden nur, wenn diese dafür geeignet sind. Ob das der Fall ist, entscheidet unser Team vor Ort; an Gips-, Verputz- oder brüchigen Decken montieren wir keine Lampen.
Während des Auftrags und während zwölf Monaten danach beschäftigen oder beauftragen Sie unsere Mitarbeitenden nicht direkt für gleichartige Arbeiten.
7. Haftung, Versicherung und Schadenmeldung
Wir haften für Schäden, die wir bei der Ausführung verursachen, nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere über den Frachtvertrag (Art. 440 ff. OR). Unsere Haftung als Frachtführerin ist bei der Allianz Suisse versichert (Versicherungssumme CHF 200’000 pro Fahrzeug; Schweiz, Liechtenstein und Europa nach CMR). Für Reinigungsarbeiten besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung über CHF 5’000’000 pro Versicherungsjahr.
Besonders wertvolle Gegenstände (z. B. Kunst, Antiquitäten, Sammlungen) geben Sie uns bitte vor dem Einsatz schriftlich mit ihrem Wert an; eine Zusatzdeckung klären wir auf Wunsch ab. Für Bargeld, Edelmetalle, Schmuck, Wertpapiere und Dokumente haften wir nur, wenn ihr Transport vorher schriftlich vereinbart wurde.
Für den Inhalt von Kartons, die Sie selbst gepackt haben, haften wir nur, wenn der Karton äusserlich erkennbar beschädigt ist oder uns ein Verschulden trifft.
Äusserlich erkennbare Schäden sind bei der Ablieferung im Beisein unseres Teams im Abnahmeprotokoll festzuhalten. Nicht sofort erkennbare Schäden melden Sie uns sofort nach Entdeckung, spätestens innert acht Tagen nach der Ablieferung, schriftlich mit Fotos (Art. 452 OR).
Keine Haftung besteht für normale Abnützung, für vorbestehende Schäden, für Schäden infolge mangelhafter Verpackung durch Sie, für die innere Funktion von Geräten ohne äusserlich erkennbaren Transportschaden sowie für Gegenstände, die Sie selbst transportieren.
Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden ist in keinem Fall beschränkt.
8. Reinigung mit Abnahmegarantie
Die Abnahmegarantie gilt, wenn die Wohnungsabgabe innert 3 Tagen nach der Reinigung stattfindet, die Wohnung bis dahin nicht mehr benutzt wird und wir über den Abgabetermin informiert sind. Beanstandet die Verwaltung die Reinigung bei der Abgabe, bessern wir kostenlos nach, bis die Reinigung abgenommen ist. Auf Wunsch sind wir bei der Abgabe dabei.
Nicht Gegenstand der Garantie sind Schäden, Abnützung, Reparaturen, Malerarbeiten sowie Verschmutzungen, die nach der Reinigung entstanden sind.
Die Endreinigung umfasst die leere Wohnung: Küche mit Backofen, Dampfabzug und Kühlschrank, Bad und WC mit Entkalken, Fenster mit Rahmen und Storen, Böden, Einbauschränke und Heizkörper. Möblierte Räume reinigen wir nur nach besonderer Absprache.
Nicht zur Reinigung gehören das Verschliessen von Dübellöchern und andere Reparaturen; sie gehören zu unseren Malerarbeiten und werden separat offeriert.
9. Räumung und Entsorgung
Gegenstände, die bleiben sollen, sind vor Beginn der Arbeiten deutlich zu bezeichnen oder zu entfernen. Sie bestätigen, dass Sie über die zu räumenden Gegenstände verfügen dürfen (z. B. als Eigentümer, Erbe oder bevollmächtigte Person).
Dokumente, Fotos, Bargeld, Schmuck und andere Wertsachen, die wir beim Räumen finden, legen wir beiseite und übergeben sie Ihnen. Datenträger und vertrauliche Akten vernichten wir nur auf ausdrücklichen Auftrag.
Mit dem Abtransport gehen die übrigen Gegenstände in unser Eigentum über, soweit nichts anderes vereinbart ist; eine Rückgabe ist danach nicht möglich. Die Entsorgung erfolgt getrennt und fachgerecht nach den geltenden Vorschriften.
Sonderabfall (z. B. Farben, Chemikalien, Asbestverdacht) ist vorher zu melden. Werden nicht gemeldete gefährliche Stoffe festgestellt, verrechnen wir die Entsorgung separat oder lehnen sie ab.
«Besenrein» heisst: Die Räume sind leer, die Böden gewischt oder gesaugt und grober Schmutz entfernt. Eine Endreinigung für die Wohnungsabgabe ist eine separate Leistung.
10. Lagerung
Für eingelagertes Gut gelten die Bestimmungen über das Lagergeschäft (Art. 482 ff. OR). Die Lagermiete ist monatlich im Voraus zu bezahlen. Die Lagerung kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen auf ein Monatsende gekündigt werden.
Bitte versichern Sie Ihr Lagergut gegen Feuer, Wasser und Diebstahl (z. B. über Ihre Hausratversicherung), sofern in der Offerte nichts anderes vereinbart ist.
Für ausstehende Forderungen steht uns das gesetzliche Retentionsrecht am eingelagerten Gut zu (Art. 485 OR, Art. 895 ZGB). Gefährliche, verderbliche, lebende oder illegale Güter dürfen nicht eingelagert werden. Für den Zugang zum Lager vereinbaren wir einen Termin.
Die Einzelheiten zu Einlagerung, Zugang, Versicherung und Auslagerung regeln unsere Lagerbedingungen.
11. Umzugsmaterial
Bestelltes Material stellen wir nach unserer Bestätigung zur Abholung in Spreitenbach bereit oder liefern es zu den auf der Website angegebenen Bedingungen.
12. Zahlung
Private Aufträge bezahlen Sie bar oder mit TWINT direkt vor Ort nach Abschluss der Arbeiten an die Teamleitung oder – sofern vereinbart – per Rechnung. Geschäftskunden erhalten eine Rechnung. Rechnungen sind innert 10 Tagen netto zahlbar, sofern die Offerte nichts anderes vorsieht. In der Offerte kann eine Anzahlung vereinbart werden.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist sind Sie ohne Mahnung in Verzug und schulden einen Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 104 OR) sowie die Kosten eines Inkassos.
13. Datenschutz
Wie wir Personendaten, Fotos und die Angaben auf Ihrer persönlichen Auftragsseite bearbeiten, erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.
14. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform; E-Mail und WhatsApp genügen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Baden (Kanton Aargau). Vorbehalten bleiben zwingende Gerichtsstände, insbesondere jener am Wohnsitz von Konsumentinnen und Konsumenten (Art. 32 ZPO).
Stand: Oktober 2026 (3. Fassung)