Stand: Oktober 2026Redaktion: Umzugsexpress GmbHTeam: 17 Jahre im Umzugs- und Räumungsgewerbe
Am Umzugstag denkt kaum jemand an den Briefkasten – doch ohne korrekte Anschrift kann die Post nicht zustellen. Die Regeln sind kurz und klar.
Kurz gesagt
Die Post verlangt eine aktuelle, vollständige Anschrift mit allen Personen und Firmen, die an der Adresse wohnen, im mittleren oder oberen Teil der Front – nicht auf der Klappe. Für den Briefkasten selbst ist der Hauseigentümer verantwortlich.
Was die Post verlangt
- «Anschriften müssen aktuell und vollständig sein.»
- Aufgeführt werden alle Personen und Firmen, die an der Adresse wohnen.
- Die Anschrift gehört in den mittleren oder oberen Teil der Frontseite, nicht auf die Klappe.
So steht es in der Briefkasten-Broschüre der Post. Der volle Vorname ist nicht vorgeschrieben – die Anschrift muss aber vollständig und lesbar sein (Beobachter).
Wer ist zuständig?
Für den Briefkasten ist laut Post der Hauseigentümer verantwortlich. Wer das Namensschild am Briefkasten und an der Klingel liefert und bezahlt, regelt jede Verwaltung selbst – fragen Sie bei der Schlüsselübergabe nach. Bis das Schild da ist, hilft ein gut lesbarer, wetterfester Kleber mit allen Namen.
Der Name am Kasten ersetzt keinen Nachsendeauftrag
Post an Ihre alte Adresse geht ohne Nachsendeauftrag an den Absender zurück – auch wenn Ihr Name noch am alten Briefkasten steht. Preise und Fristen: Umzug melden und der Abschnitt zur Post dort.
Checkliste für den Einzug
- Namen an Briefkasten und Klingel – alle Bewohnerinnen und Bewohner, bei WGs alle Namen.
- Alter Briefkasten: eigenen Namen entfernen, sobald die Nachsendung läuft.
- Paketbox oder Ablageort mit der Verwaltung klären.
- Bei Firmen am gleichen Ort: alle Firmenbezeichnungen anschreiben.
Häufige Fragen
Muss mein Vorname am Briefkasten stehen?
Nicht zwingend ausgeschrieben, die Anschrift muss aber vollständig und lesbar sein.
Wer bezahlt das Namensschild?
Das regelt die Verwaltung oder der Vermieter; fragen Sie bei der Übergabe nach.
Reicht der Name am neuen Briefkasten?
Für die neue Adresse ja. Post an die alte Adresse erreicht Sie nur mit Nachsendeauftrag.
Quellen
- Post: Hausbriefkasten (Broschüre)
- Beobachter: Muss der Vorname an den Briefkasten?
- Post: Adressänderung mit Nachsendung
Stand der Angaben: Oktober 2026. Massgebend sind die verlinkten Stellen.