Eine Notfall-Räumung ist eine Räumung, die nicht warten kann: Der Abgabetermin steht fest, die Wohnung ist nach einem Todesfall gekündigt, oder nach einem Wasserschaden muss alles raus. Wir räumen, entsorgen fachgerecht und übergeben besenrein. Hier steht, wie schnell das geht und was es kostet.
Kurz gesagt
Rufen Sie an und nennen Sie Adresse, Stockwerk, Zimmerzahl und Frist. Ist ein Team frei, räumen wir noch am selben Tag; sonst nennen wir den nächsten freien Termin. Abgerechnet wird nach Arbeitszeit und Entsorgungsvolumen, bei Notfall-Einsätzen kommt ein Zuschlag dazu. Alle Beträge stehen in der Offerte, bevor Sie zusagen.
Wann eine Räumung zum Notfall wird
| Lage | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Abgabetermin in wenigen Tagen, die Wohnung ist noch voll | Nennen Sie uns den Termin und ob danach gereinigt werden muss: Notfall-Reinigung. |
| Todesfall, die Kündigungsfrist läuft | Klären Sie zuerst, wer über den Nachlass entscheiden darf: Wohnung räumen nach einem Todesfall. |
| Wasserschaden oder Brand | Fotografieren Sie den Schaden und fragen Sie die Versicherung, bevor etwas entsorgt wird. |
| Stark gefüllte Wohnung, die Verwaltung setzt eine Frist | Dafür planen wir mehr Zeit und Personal ein: Messie-Wohnung räumen. |
| Mieter sind ausgezogen und haben Möbel zurückgelassen | Die Verwaltung erteilt den Auftrag und bestätigt, dass geräumt werden darf. |
| Keller, Estrich oder Garage müssen sofort leer sein | Einzelne Räume leeren wir als Entrümpelung. |
Räumung nach einer Ausweisung: was Verwaltungen wissen müssen
Zieht eine Mieterin oder ein Mieter trotz gültiger Kündigung nicht aus, darf die Vermieterschaft die Wohnung nicht eigenmächtig räumen. Die Räumung muss die zuständige Behörde vornehmen (Beobachter, Rechtslexikon «Räumung»).
In der Stadt Zürich vollstreckt das Stadtammannamt die Ausweisung. Die Vermieterschaft reicht dort den vollstreckbaren Ausweisungsentscheid ein; vom Antrag bis zur Vollstreckung rechnet die Stadt mit bis zu vier Wochen. Der Magazindienst lagert das Gut bis zu einem Monat ein. Die Entsorgung von Abfall sowie unbrauchbaren und wertlosen Gegenständen wird üblicherweise der Liegenschaftsverwaltung überlassen (Stadt Zürich, Ausweisung aus Mieträumen).
Für diesen letzten Teil können Verwaltungen uns beauftragen: Wir räumen, was nach der behördlichen Vollstreckung in der Wohnung zurückbleibt, entsorgen es fachgerecht und übergeben besenrein. Wir arbeiten dabei nur im Auftrag der Eigentümerschaft oder Verwaltung und erst, wenn die Wohnung behördlich freigegeben ist. Ausserhalb der Stadt Zürich sind andere Stellen zuständig; massgebend ist die Stelle, die im Ausweisungsentscheid genannt ist.
Sind Sie selbst von einer Ausweisung betroffen und brauchen vor dem Termin ein Fahrzeug oder ein Lager? Dann rufen Sie an: Notfall-Umzug, Notfall-Einlagerung.
Den ganzen Ablauf, mit einem Vergleich zwischen Zürich und einem Aargauer Entscheid: Ausweisung und Räumung – Ablauf für Verwaltungen.
So läuft eine Notfall-Räumung ab
- Anruf: Adresse, Stockwerk, Umfang und Frist.
- Fotos, Videoanruf oder kurze Besichtigung.
- Offerte mit Arbeitszeit, Entsorgung und Notfall-Zuschlag.
- Sie legen fest, was bleibt. Alles andere räumen wir.
- Entsorgung nach Material getrennt, Übergabe besenrein.
Dokumente, Schmuck, Bargeld und andere Wertsachen, die wir beim Räumen finden, übergeben wir Ihnen.
Was eine Notfall-Räumung kostet
Der Preis besteht aus zwei Teilen: der Arbeitszeit des Teams, abgerechnet nach effektivem Aufwand, und der Entsorgung nach Volumen.
- Ein Fahrzeug mit zwei Personen kostet je nach Auftrag CHF 225 bis 260 pro Stunde. Dazu kommt pro Fahrzeug und Auftrag eine Pauschale von CHF 190 für Fahrzeug, Treibstoff sowie An- und Rückfahrt (in der Region; längere Strecken nach Offerte).
- Für die Entsorgung rechnen wir je nach Material mit CHF 40 bis 50 pro Kubikmeter.
- Wir verrechnen mindestens 3 Stunden.
Die Ansätze verstehen sich inklusive MwSt. Auf Wunsch offerieren wir nach der kostenlosen Besichtigung einen Festpreis, in dem alles enthalten ist – auch die MwSt.
Bei Notfall-Einsätzen kommt ein Zuschlag dazu; sein Betrag steht in der Offerte. Richtwerte nach Wohnungsgrösse und einen Rechner finden Sie unter Kosten einer Räumung. Bezahlen können Sie mit TWINT, bar oder auf Rechnung.
Was wir nicht mitnehmen und was länger dauert
- Gasflaschen und brennbare Flüssigkeiten transportieren wir nicht. Wohin damit, steht im Ratgeber Sperrgut, Elektrogeräte und Sonderabfall entsorgen.
- Entsorgungsstellen haben Öffnungszeiten. Wird am Abend oder am Wochenende geräumt, entsorgen wir, sobald sie wieder offen sind.
- Einzelstücke über 100 kg wie Tresore oder Klaviere brauchen mehr Personal; dafür verrechnen wir einen Zuschlag.
- Alles, was wir räumen, wird entsorgt. Wir rechnen keine Möbel an und vermitteln keine Spenden.
Nach der Räumung
Die Räume sind besenrein. Muss die Wohnung für die Abgabe gereinigt oder gestrichen werden, übernehmen wir das im Anschluss: Endreinigung mit Abnahmegarantie und Malerarbeiten.
Parkplatz für den Umzugswagen, wenn es eilt
Eine Parkplatzreservation braucht Vorlauf: in der Stadt Zürich mindestens 7 Arbeitstage für die Blaue Zone und 3 für die Weisse Zone, in Baden 5 Arbeitstage, bei der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal (unter anderem Spreitenbach, Wettingen, Neuenhof) 10 Arbeitstage. Bei einem Notfall reicht das meistens nicht. Was trotzdem geht:
- Laden ist nicht Parkieren. Wo nur ein Parkverbot gilt, ist Laden und Entladen erlaubt, solange wir tatsächlich laden und den Verkehr nicht behindern. Bei einem Halteverbot nur, wenn die Zusatztafel «Güterumschlag gestattet» steht.
- Trottoir: Ohne Signal oder Markierung darf ein Fahrzeug dort nur zum Laden und Entladen halten – und nur, wenn niemand behindert wird.
- Private Fläche: Hofzufahrt, Besucherparkplatz oder Vorplatz der Liegenschaft. Fragen Sie die Verwaltung – auf Wunsch fragen wir für Sie.
- Kürzerer Weg: ein kleineres Fahrzeug näher am Eingang oder ein Möbellift. Ein längerer Tragweg kostet Zeit; das sagen wir Ihnen vor dem Einsatz.
- Polizei früh fragen: Die zuständige Stelle hilft manchmal auch kurzfristig – versprechen kann das niemand. Auf Wunsch rufen wir an.
Quellen (gelesen im Oktober 2026): Stadt Zürich, Parkplatzreservation, Stadt Baden, Bewilligungen Verkehr, Regionalpolizei Wettingen-Limmattal, Kanton Basel-Stadt, Güterumschlag, Kanton Bern, Merkblatt Parkierung (Art. 30 SSV, Art. 19 und 41 VRV).

Räumung in der Region Brugg: Mitarbeiter beim Beladen des Fahrzeugs 
Räumung in der Region Brugg: Hausrat in Säcken und Möbel im Fahrzeug 
Räumung in der Region Brugg: voll beladenes Fahrzeug 
Lastwagen mit Abfallsäcken und Möbeln aus einer Wohnungsräumung 
Zwei Mitarbeiter laden Kisten an der Sammelstelle aus 
Laderaum mit Sesseln, Containern und Möbelrollern aus einer Räumung
Häufige Fragen
Wie schnell können Sie räumen?
Am selben Tag, wenn ein Team frei ist. Sonst nennen wir Ihnen am Telefon den nächsten freien Termin.
Was kostet eine Notfall-Räumung?
Arbeitszeit nach Aufwand, Entsorgung nach Volumen und ein Notfall-Zuschlag. Alle Beträge stehen in der Offerte, bevor Sie zusagen.
Muss ich bei der Räumung dabei sein?
Nein, wenn vorher klar ist, was bleibt. Den Schlüssel können Sie uns übergeben.
Was passiert mit Dokumenten und Wertsachen?
Was wir finden, übergeben wir Ihnen oder der Person, die den Auftrag erteilt hat.
Räumen Sie auch am Abend?
Ja, bis 22 Uhr. Mit dem Einverständnis Ihrer Nachbarn arbeiten wir bis Mitternacht.
Räumen Sie auch am Sonntag oder an Feiertagen?
Nach Absprache. Fragen Sie am Telefon, was für Ihren Auftrag möglich ist.
Darf ich als Vermieter eine Wohnung räumen lassen, wenn der Mieter nicht auszieht?
Nicht eigenmächtig. Die Räumung muss die zuständige Behörde vornehmen; in der Stadt Zürich vollstreckt das Stadtammannamt die Ausweisung.
Reinigen Sie die Wohnung nach der Räumung?
Ja, auf Wunsch mit Endreinigung und Abnahmegarantie.
Bieten Sie eine Express-Räumung an?
Ja, als Notfall-Räumung: am selben Tag, wenn ein Team frei ist – sonst nennen wir am Telefon den nächsten freien Termin. Abgerechnet wird wie bei jeder Räumung nach Aufwand und Volumen oder auf Wunsch zum Festpreis, plus Notfall-Zuschlag – der Betrag steht in der Offerte, bevor Sie zusagen.
Quellen
- Stadt Zürich: Ausweisung aus Mieträumen
- Beobachter, Rechtslexikon: Räumung (aktualisiert am 25. Juli 2025)
Passende Leistungen
- Räumung und Entsorgung
- Wohnungsräumung
- Nachlassräumung
- Messie-Wohnung räumen
- Entrümpelung von Keller, Estrich und Garage
- Was kostet eine Räumung?
Weitere Notfall-Hilfe
- Notfall-Service – Alle kurzfristigen Einsätze im Überblick: was wir zusagen, was es braucht und was es kostet.
- Notfall-Umzug – Kurzfristig zügeln: Am Telefon erfahren Sie sofort, welcher Termin frei ist.
- Notfall-Reinigung – Endreinigung vor der Abgabe, wenn die Zeit knapp ist – mit Abnahmegarantie.
- Notfall-Einlagerung – Möbel sofort abholen und lagern, wenn die neue Wohnung noch nicht frei ist.
- Notfall-Plan – Lage und Frist eingeben – Sie erhalten die Reihenfolge der Schritte und eine fertige Nachricht an uns.
- Notfall-Offerte – Schriftlich anfragen, wenn Sie gerade nicht telefonieren können – wenige Angaben genügen.
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