Stand: Oktober 2026Redaktion: Umzugsexpress GmbHTeam: 17 Jahre im Umzugs- und Räumungsgewerbe
Unser Sitz liegt in Spreitenbach – direkt an der Grenze zwischen Aargau und Zürich. Viele unserer Kundinnen und Kunden ziehen über diese Grenze. Diese Punkte ändern sich dabei.
Kurz gesagt
Steuern zahlen Sie für das ganze Jahr im Kanton, in dem Sie am 31. Dezember wohnen. Fahrzeugausweis und Kontrollschilder sind innert 14 Tagen zu ändern. Die Kündigungstermine unterscheiden sich: Stadt Zürich nur Ende März und Ende September, Aargau und übriger Kanton Zürich auch Ende Juni.
Steuern: der 31. Dezember entscheidet
Sie sind für das ganze Jahr dort steuerpflichtig, wo Sie am 31. Dezember wohnen (Steuerverwaltung Bern, Comparis; Grundlagen: ESTV). Ein Umzug am 30. Dezember oder am 2. Januar kann deshalb einen spürbaren Unterschied machen. Kapitalleistungen aus der Vorsorge werden im Wohnkanton zum Zeitpunkt der Auszahlung besteuert.
Auto: neue Schilder innert 14 Tagen
Änderungen im Fahrzeugausweis sind innert 14 Tagen zu melden; beim Kantonswechsel erhalten Sie neue Kontrollschilder (Merkblatt St. Gallen, Comparis). Zuständig ist das Strassenverkehrsamt des neuen Kantons: Zürich oder Aargau. Im Aargau meldet die Gemeinde den Führerausweis; Details in Umzug melden.
Kündigung: andere Termine
| Ort | Ortsübliche Termine |
|---|---|
| Stadt Zürich | 31. März, 30. September |
| Übriger Kanton Zürich | 31. März, 30. Juni, 30. September |
| Kanton Aargau | 31. März, 30. Juni, 30. September |
Massgebend ist zuerst Ihr Mietvertrag. Bis wann die Kündigung eintreffen muss, rechnet der Kündigungsfrist-Rechner.
Hund, Krankenkasse, Parkbewilligung
- Hund: bei der neuen Gemeinde anmelden; die Daten in der Datenbank Amicus werden nachgeführt. Im Aargau beträgt die Hundetaxe CHF 120 pro Hund (Kanton Aargau).
- Krankenkasse: informieren Sie Ihre Kasse nach jedem Umzug (Helsana); die Prämie hängt von der Prämienregion ab (BAG).
- Parkbewilligung: Zürich, Dietikon und die Aargauer Gemeinden haben unterschiedliche Stellen und Fristen – der Umzugstag-Planer zeigt beide Gemeinden.
Anmelden: 14 Tage und was Sie mitbringen
In der neuen Gemeinde melden Sie sich innert 14 Tagen an; bei der alten melden Sie sich ab. Die Gebühr legt jede Gemeinde selbst fest – in Maur sind es zum Beispiel CHF 40 pro volljährige Person. Typische Unterlagen: Pass oder ID, Mietvertrag, Familienausweis und der Nachweis der Krankenversicherung. Die ganze Liste mit Fristen: Umzug melden.
- Mit Ausweis B aus einem Nicht-EU/EFTA-Staat: Die Bewilligung gilt nur im ausstellenden Kanton. Stellen Sie das Gesuch im neuen Kanton vor dem Umzug (Comparis).
- Wochenaufenthalt: Wer unter der Woche im anderen Kanton wohnt, meldet sich dort ebenfalls innert 14 Tagen an – mit dem Heimatausweis der Wohnsitzgemeinde. Steuerlich zählt der Lebensmittelpunkt.
Steuerfuss 2026 und Quellensteuer
Der Kanton Zürich erhebt 2026 und 2027 einen Steuerfuss von 95 Prozent, der Kanton Aargau 2026 von 103 Prozent. Direkt vergleichen lassen sich die Zahlen aber nicht: Beide Kantone rechnen mit eigenen Tarifen. Dazu kommt der Gemeindesteuerfuss – im Aargau liegt er 2026 zwischen 48 und 127 Prozent. Was Sie am neuen Ort wirklich zahlen, zeigt der Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Wer quellenbesteuert ist, rechnet ab dem Monat nach dem Umzug mit dem neuen Kanton ab; der Arbeitgeber stellt um. Für die ordentliche Steuer zählt weiterhin der Wohnsitz am Ende des Jahres; Raten, die Sie dem alten Kanton schon bezahlt haben, werden zurückerstattet oder angerechnet.
Häufige Fragen
Ich ziehe am 15. Dezember von Zürich nach Baden. Wo zahle ich Steuern?
Für das ganze Jahr im Aargau, weil Sie am 31. Dezember dort wohnen.
Muss ich beim Wechsel von Zürich in den Aargau neue Kontrollschilder lösen?
Ja, innert 14 Tagen beim Strassenverkehrsamt Aargau.
Gelten im Aargau andere Kündigungstermine als in der Stadt Zürich?
Ja: im Aargau Ende März, Juni und September, in der Stadt Zürich nur Ende März und September – sofern der Mietvertrag nichts anderes sagt.
Quellen
- ESTV: Zeitliche Bemessung der Steuern
- Steuerverwaltung Bern: Merkblatt Wohnsitzwechsel
- Comparis: Kantonswechsel
- Strassenverkehrsamt St. Gallen: Umzug und Adressänderung
- Kanton Zürich: Umzug melden (Strassenverkehrsamt)
- Kanton Aargau: Änderung Fahrzeugausweis
- Kanton Aargau: Hunde
- Helsana: Krankenkasse und Umzug
- BAG: Prämienregionen
- Gemeinde Maur: Zuzug und Anmeldung
- Kanton Zürich: Steuerfüsse
- Kanton Aargau: Gemeinde- und Kirchensteuerfüsse 2026 (PDF)
- Zürcher Steuerbuch 49.3: Wohnsitzwechsel
- Steuerpraxis Thurgau: Quellensteuer bei Kantonswechsel
- Comparis: Wochenaufenthalt
Stand der Angaben: Oktober 2026. Massgebend sind die verlinkten Stellen.
