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Versicherung beim Umzug: Wer zahlt, wenn etwas kaputtgeht?

Antike Holzmöbel in Decken und Folie verpackt, bereit für den Transport

Stand: Oktober 2026Redaktion: Umzugsexpress GmbHTeam: 17 Jahre im Umzugs- und Räumungsgewerbe

Beim Umzug spielen mehrere Versicherungen zusammen. Wer weiss, welche wofür zuständig ist, kann Lücken vermeiden.

Kurz gesagt

Für Schäden, die das Umzugsteam verursacht, haftet die Umzugsfirma; seriöse Firmen versichern diese Haftung – bei uns als Frachtführerhaftpflicht der Allianz Suisse bis CHF 200’000 pro Fahrzeug. Ihre Hausratversicherung deckt den Hausrat je nach Police zusätzlich. Wertsachen transportieren Sie selbst; Schäden melden Sie sofort mit Fotos.

Ihre Hausratversicherung

Viele Hausratversicherungen decken den Hausrat auch während des Umzugs, oft mit Einschränkungen. Prüfen Sie Ihre Police und melden Sie der Versicherung die neue Adresse rechtzeitig.

Möbel in Stretchfolie verpackt, bereit für den Transport

Die Deckung der Umzugsfirma

Beauftragen Sie eine Umzugsfirma, haftet diese für Schäden, die sie verursacht – lassen Sie sich die Versicherungsbestätigung und die Versicherungssumme zeigen. Welche Summe gilt und was ausgeschlossen ist, sollte in der Offerte stehen – fragen Sie nach, wenn es fehlt.

Wertsachen und Kunst

Für Schmuck, Bargeld und Dokumente gilt: selbst transportieren. Für Kunst, Antiquitäten und teure Instrumente lohnt sich eine Zusatzdeckung nach Wertangabe.

Schaden richtig melden

  • Schaden sofort im Beisein des Teams festhalten
  • Fotos machen, bevor etwas repariert oder entsorgt wird
  • Schriftlich melden und Kopien aufbewahren
  • Kaufbelege oder Wertangaben bereithalten

Welche Versicherung ist wofür zuständig?

SchadenZuständig
Umzugsgut beschädigt durch das UmzugsteamVersicherung bzw. Haftung der Umzugsfirma
Schaden im Treppenhaus oder an der WohnungHaftpflicht der Umzugsfirma
Selbst gepackter Karton, Inhalt zerbrochen, Karton unbeschädigtmeist keine Haftung der Umzugsfirma
Diebstahl oder Brand während der LagerungLagerversicherung bzw. Hausratversicherung gemäss Police
Kunst und AntiquitätenZusatzversicherung nach Wertangabe

Schaden richtig melden – die Fristen

Äusserlich erkennbare Schäden halten Sie sofort bei der Ablieferung fest. Schäden, die man nicht sieht, melden Sie sofort nach der Entdeckung, spätestens innert acht Tagen, schriftlich.

Beispiel: So wird ein Schaden abgewickelt

SchrittWas Sie tun
1. FesthaltenSchaden bei der Ablieferung im Beisein des Teams notieren
2. FotografierenGegenstand, Verpackung und Umgebung fotografieren
3. MeldenSchriftlich melden, mit Kaufbeleg oder Wertangabe
4. PrüfungVersicherung prüft Reparatur oder Ersatz
5. AbrechnungMeist wird repariert oder der Zeitwert ersetzt

Häufige Fragen

Wird bei einem Schaden der Neuwert ersetzt?

Meist wird repariert oder der Zeitwert ersetzt, also der Wert unter Berücksichtigung von Alter und Abnützung. Was genau gilt, steht in der Offerte bzw. den Versicherungsbedingungen.

Muss ich Wertsachen deklarieren?

Für Gegenstände mit hohem Wert, etwa Kunst oder Instrumente, lohnt sich eine Wertangabe und Zusatzversicherung. Bargeld, Schmuck und Dokumente transportieren Sie am besten selbst.

Deckt meine Hausratversicherung den Umzug?

Viele Policen decken den Hausrat auch während des Umzugs, oft mit Einschränkungen. Prüfen Sie Ihre Police oder fragen Sie Ihre Versicherung.

Passende Leistungen

  • Premium-Umzug – Für Kunst, Antiquitäten und Designmöbel: Einzelverpackung und erfahrene Teamleitung.
  • Privatumzug – Wohnung oder Haus: packen, tragen, fahren und im neuen Zuhause wieder aufbauen.
  • Klaviertransport – Klaviere und Flügel mit Treppenraupe, Gurten und eingespieltem Team.

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