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Parkbewilligung für den Umzugswagen

Umzugswagen von Umzugsexpress in einer Altstadtgasse, ein Mitarbeiter stellt das Halteverbot-Schild mit Parkbewilligung auf

Stand: Oktober 2026Redaktion: Umzugsexpress GmbHTeam: 17 Jahre im Umzugs- und Räumungsgewerbe

Kurze Tragwege sparen am Umzugstag Zeit und Geld. Dafür muss das Fahrzeug direkt vor dem Haus stehen können – in Städten gelingt das oft nur mit einer Parkbewilligung.

Kurz gesagt

Für einen Umzugswagen auf öffentlichem Grund brauchen Sie in Städten meist eine Bewilligung der Gemeinde oder Stadtpolizei. Beantragen Sie sie frühzeitig, vor Monatsende besonders früh – oder überlassen Sie das der Umzugsfirma.

Wo beantragen?

Zuständig ist meist die Gemeinde oder die Stadtpolizei. Grössere Städte wie Zürich, Basel oder Bern bieten dafür Online-Formulare. Die Stadt stellt dann Signaltafeln auf oder Sie erhalten sie zum Aufstellen.

Umzugstransporter von Umzugsexpress in der Zürcher Innenstadt

Wie früh?

Beantragen Sie die Bewilligung so früh wie möglich, besonders vor Monatsende. Die Fristen unterscheiden sich je nach Stadt.

Parkplatz reservieren: Stellen, Fristen und Gebühren nach Ort

Die Angaben stammen von den offiziellen Seiten der Städte und Polizeistellen (abgerufen am 5. Oktober 2026). Massgebend ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.

OrtZuständige StelleFristGebühr laut StelleQuelle
ZürichStadtpolizei Zürich (Parkplatzreservation)Blaue Zone: mind. 7 Arbeitstage; Weisse Zone: mind. 3 ArbeitstageCHF 120–170 für 1–2 Parkfelder für einen Tagzur offiziellen Seite
BadenStadtpolizei Baden (Absperren öffentlicher Parkplätze)mind. 5 Arbeitstage, elektronischgemäss Gebührenverordnung; bei gebührenpflichtigen Parkplätzen zusätzlich die entfallenden Parkeinnahmenzur offiziellen Seite
Wettingen, Würenlos, Neuenhof, Spreitenbach, Killwangen, BergdietikonRegionalpolizei Wettingen-Limmattalmind. 10 Arbeitstageab Fr. 30 pro Tag (Signale selbst abholen) bzw. Fr. 80 (Lieferung durch die Polizei), 1–2 Parkplätzezur offiziellen Seite
BernStadt Bern (Umzugsbewilligung); Signale über die Umzugsfirma oder die KantonspolizeiSignale: mind. 8 ArbeitstageBewilligung kostenloszur offiziellen Seite
BaselKantonspolizei Basel-Stadt (Parkverbotsschilder zum Zügeln)Online-Bestellung mind. 8 Tage im VorausOnline: CHF 5 pro Signal und Tag plus CHF 50 Aufstellen und Abholen; Selbstabholung am Schalter (mind. 48 Std. vorher): CHF 5 pro Signal und Tag plus CHF 100 Depot pro Adressezur offiziellen Seite
WinterthurStadtpolizei Winterthur, Verwaltungspolizei; die Tafeln stellt die Abteilung Signalisationkeine feste Frist angegeben – möglichst frühzeitigRechnung durch das Tiefbauamtzur offiziellen Seite
LausanneService de la mobilité et de l’aménagement des espaces publics (Online-Formular)Signale müssen mind. 7 Arbeitstage vorher stehen – früher beantragen (Antwort innert 24 Std.)Grundtarif CHF 130 zuzüglich MwSt., dazu Parkgebühr pro Tagzur offiziellen Seite
GenfService de l’espace public, Ville de Genèvemind. 10 Arbeitstagefeste Taxe je nach Dauerzur offiziellen Seite
BielPolizeiinspektorat Biel (Temporäre Verkehrslenkung), telefonisch 032 326 18 26nicht angegebennicht angegebenzur offiziellen Seite
OberengstringenGemeinde Oberengstringen, Bereich Sicherheit (Gesuchsformular)spätestens 10 Tage vorhernicht angegebenzur offiziellen Seite
LuzernStadt Luzern, Team Verkehrstechnik (Online-Formular)mind. 4 WerktageCHF 110 für 1–3 Parkfelder während eines Tages (zwei Standorte CHF 150), CHF 10 pro weiteres Feld, inklusive MwSt.zur offiziellen Seite
St. GallenStadtpolizei St.Gallen, telefonisch 071 224 62 00nicht angegebengegen Gebühr (Betrag nicht angegeben)zur offiziellen Seite

Ihre Gemeinde fehlt? Auskunft gibt die Gemeindeverwaltung oder die örtliche Polizei. Auf Wunsch übernehmen wir die Reservation.

Was es bringt

  • Kurze Tragwege und weniger Arbeitszeit
  • Kein Suchen nach Parkplätzen am Umzugstag
  • Weniger Risiko für Bussen
  • Sicherer Stand für einen Möbellift

Wir übernehmen das

Auf Wunsch beantragen wir die Parkbewilligung für Sie und weisen die Gebühr in der Offerte aus.

Wenn keine Bewilligung möglich ist

Manchmal ist vor dem Haus kein Platz, etwa bei Baustellen oder in Fussgängerzonen. Dann helfen ein kleineres Fahrzeug, mehr Personal für längere Tragwege oder ein Umlad auf einen Transporter.

Wie viel Platz der Umzugswagen braucht

FahrzeugLänge ca.Empfohlene Halteverbotszone
Lieferwagen bis 3.5 t6–7 mrund 12–15 m
Lastwagen bis 7.5 t8–9 mrund 15–20 m
Lastwagen mit Möbellift8–10 mrund 20 m plus Platz für den Lift

So läuft der Antrag

  • Adresse, Datum, Zeitfenster und Fahrzeuggrösse angeben
  • Gebühr bezahlen – sie ist je nach Stadt verschieden
  • Signalisation durch die Stadt oder selbst aufstellen, gemäss Vorgabe
  • Bewilligung am Umzugstag gut sichtbar im Fahrzeug

Warum sich die Bewilligung lohnt

Jeder zusätzliche Meter zwischen Haustür und Fahrzeug verlängert jede Tragrunde. Bei 200 Tragrunden macht ein weiter Weg schnell eine Stunde Mehraufwand aus – oft mehr, als die Bewilligung kostet.

Die Fristen Ihrer beiden Gemeinden rechnet der Umzugstag-Planer auf Ihr Umzugsdatum um.

Mit dem Zügel-Check prüfen Sie, ob am Umzugstag in Zürich, Winterthur, Basel oder Aarau eine Baustelle gemeldet ist.

Häufige Fragen

Darf der Umzugswagen kurz auf dem Trottoir halten?

Kurzes Halten zum Güterumschlag ist teilweise erlaubt, sofern niemand behindert wird. Für einen ganzen Umzug braucht es aber in der Regel eine Bewilligung.

Wer kümmert sich um die Bewilligung?

Auf Wunsch wir. Die Gebühr steht dann in der Offerte. Für Umzüge in der Stadt Zürich siehe Umzug in der Stadt Zürich.

Passende Leistungen

  • Umzug in der Stadt Zürich – Enge Strassen, Tram und blaue Zone – inklusive Parkbewilligung für den Umzugswagen.
  • Möbellift mieten – Aussenlift mit Bedienung – wenn Treppenhaus oder Lift zu eng sind.
  • Privatumzug – Wohnung oder Haus: packen, tragen, fahren und im neuen Zuhause wieder aufbauen.

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