Ist die Wohnung leer, zeigt sich der Zustand der Wände: Ränder von Bildern und Möbeln, Flecken, vergilbte Flächen. Wir streichen die leere Wohnung auf Wunsch gleich selbst – Sie brauchen dafür keine zweite Firma zu suchen.
Kurz gesagt
Nach einer Räumung oder vor der Wohnungsabgabe streichen wir Wände und Decken, damit die Wohnung übergeben oder neu vermietet werden kann. Räumung, Malerarbeiten und Reinigung lassen sich in einem Auftrag kombinieren.
Das ist inbegriffen
- Wände und Decken
- Türen und Türrahmen
- Dübellöcher schliessen
- Auch ohne Räumung oder Umzug buchbar
Wann sich Streichen anbietet
- Nach einer Räumung, wenn die Wohnung ohnehin leer ist
- Vor der Wohnungsabgabe, wenn es mit der Verwaltung so vereinbart ist
- Vor dem Verkauf oder der Neuvermietung
- Nach langer Wohndauer oder in einer Raucherwohnung
Müssen Sie beim Auszug streichen?
Das hängt vom Mietvertrag, von der Wohndauer und vom Zustand der Wände ab. Klären Sie es vor der Abgabe mit Ihrer Verwaltung oder einer Mieterberatung, bevor Sie Malerarbeiten in Auftrag geben. Mehr zur Abgabe steht im Ratgeber «Wohnungsabgabe ohne Stress».
So läuft es ab
- Kostenlose Besichtigung: Wir sehen uns Räume und Wände an.
- Schriftliche Offerte
- Räumung oder Umzug
- Malerarbeiten in der leeren Wohnung
- Endreinigung und Übergabe, wenn Sie das wünschen
Was den Preis beeinflusst
Den Preis nennen wir nach der Besichtigung. Er hängt ab von:
- Fläche und Anzahl Räume
- Zustand der Wände
- Umfang der Arbeiten
- Zeit bis zur Wohnungsabgabe
Malerarbeiten: darauf kommt es an
- Vor dem Streichen klären, was die Verwaltung erwartet – nicht jede Abnutzung muss die Mieterschaft bezahlen.
- Reihenfolge: zuerst räumen, dann Löcher schliessen und streichen, zuletzt reinigen.
- Farbton und Glanzgrad des bestehenden Anstrichs notieren; Abweichungen fallen bei der Abgabe auf.
- Trocknungszeit vor der Endreinigung einplanen.
Unser Tipp
Fragen Sie die Verwaltung, welcher Farbton verlangt ist, bevor gestrichen wird.
Mehr dazu im Ratgeber Muss ich beim Auszug streichen?.
Häufige Fragen
Kann ich Räumung, Malerarbeiten und Reinigung zusammen bestellen?
Ja, ganz nach Ihrem Wunsch: einzeln oder zusammen. Für alles zusammen erhalten Sie eine Offerte, und wir stimmen die Arbeiten aufeinander ab.
Streichen Sie auch ohne Räumung oder Umzug?
Ja. Malerarbeiten können Sie auch einzeln bestellen.
In welcher Reihenfolge wird gearbeitet?
Zuerst wird geräumt, dann gestrichen und am Schluss gereinigt.
Muss ich beim Auszug streichen?
Nicht automatisch. Normale Abnutzung trägt in der Regel die Vermieterschaft; massgebend sind Mietvertrag und Zustand. Klären Sie es vor dem Auftrag mit der Verwaltung.
Wie lange dauern die Malerarbeiten?
Das hängt von Fläche und Zustand ab; den Zeitplan erhalten Sie mit der Offerte – inklusive Trocknungszeit vor der Reinigung.
Umzugsexpress GmbH, Spreitenbach, mit Lager und Büro in Winterthur – Umzug, Räumung, Reinigung und Malerarbeiten aus einer Hand. Inhaber Murat Dogan arbeitet seit 17 Jahren in der Branche. Über uns · Unsere Zusagen
Passende Leistungen
- Wohnungsräumung – Leer und besenrein zum vereinbarten Abgabetermin.
- Endreinigung – Die Reinigung allein, auch wenn Sie selbst zügeln.
- Umzugsreinigung – Umzug und Endreinigung kombiniert – mit Abnahmegarantie bei der Wohnungsübergabe.
Wo wir im Einsatz sind
Wir sind in der ganzen Schweiz im Einsatz – unter anderem in Zürich, Dietikon, Baden, Spreitenbach. Alle Regionen finden Sie in der Regionenübersicht.
