1. Vertragsgrundlage (Art. 1 ASTAG)
Unser Vertrag kommt unter den Bedingungen der ASTAG Fachgruppe Möbeltransporte zustande, sofern nicht zwingendes Gesetz (Schweizer Obligationenrecht OR) etwas anderes vorschreibt.
Abweichungen von diesen Bedingungen müssen schriftlich mit uns vereinbart werden.
2. Pflichten des Kunden (Auftraggebers) (Art. 5 ASTAG)
Sie sind verpflichtet:
- Für eine geeignete Verpackung zu sorgen (besonders für zerbrechliche und wertvolle Gegenstände).
- Uns rechtzeitig und genau über alle Details zu informieren (Adressen, örtliche Verhältnisse, Besonderheiten des Gutes).
- Dafür zu sorgen, dass Beladung und Entladung zum vereinbarten Zeitpunkt beginnen können.
- Alle notwendigen Dokumente, Bewilligungen und Absperrungen zu besorgen (sofern nicht anders vereinbart).
- Die Zolldokumente für Auslandstransporte korrekt und rechtzeitig bereitzustellen und alle damit verbundenen Kosten zu tragen.
- Wertvolle Gegenstände wie Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Kunstgegenstände usw. ausdrücklich vom Transport auszuschließen. Für diese übernehmen wir keine Haftung.
3. Preise und Leistungen (Art. 6 ASTAG)
Der Preis wird nach Aufwand (Zeit) oder als Pauschale vereinbart.
Nicht im Standardpreis inbegriffen sind unter anderem:
- Verpackungsarbeiten am Umzugstag.
- Miete/Kauf von Packmaterial.
- Demontage/Montage von komplexen Möbeln oder Einbauten.
- Transport von sehr schweren Gegenständen (über 100 kg) wie Klavieren oder großen Safes.
- Transport über ungewöhnliche Wege (über Balkone, durch Fenster).
- Transportversicherungsprämien.
- Zollgebühren und Steuern.
- Wartezeiten, die nicht von uns verschuldet sind.
- Zuschläge für weite Tragewege.
Hinweis: Das An- und Abhängen von elektrischen Geräten (Lampen etc.) darf unser Personal aus gesetzlichen Gründen nicht durchführen.
4. Zahlungsbedingungen (Art. 7 ASTAG)
Umzüge innerhalb der Schweiz sind per Barzahlung nach Beendigung der Arbeit zu begleichen.
Für Auslandstransporte ist eine Vorauszahlung zu leisten.
5. Stornierung durch den Kunden (Art. 8 ASTAG)
- Bei Stornierung innerhalb von 30 Tagen vor dem Umzug sind 80% des Offerten Betrags fällig.
- Bei Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem Umzug sind 90% des Offerten Betrags fällig.
Diese Beträge sind eine pauschale Abgeltung für unseren Aufwand. Falls uns ein höherer Schaden entsteht, müssen wir diesen nachweisen und Sie sind verpflichtet, ihn zu ersetzen.
6. Haftung des Transporteurs (Art. 10 & 11 ASTAG)
Haftungsbeschränkung:
Wir haften nicht für Schäden durch leichte Fahrlässigkeit. Unsere Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Haftungshöhe:
Im Schadensfall ist unsere Haftung auf den Zeitwert der beschädigten Sache und maximal auf CHF 25'000.- pro Ereignis beschränkt.
Haftungsausschluss:
Wir haften nicht für:
- Schäden an nicht ordnungsgemäß verpackten Gütern.
- Schäden an besonders empfindlichen Gütern (Glas, Marmor, Elektronik, Pflanzen, etc.), sofern wir die üblichen Vorsichtsmaßnahmen getroffen haben.
- Schäden an Bargeld und Werttitel (sind vom Transport ausgeschlossen).
- Schäden durch höhere Gewalt, Unfälle, Feuer oder Streiks.
- Folgen von Verzögerungen, die wir nicht zu vertreten haben.
- Beschädigungen an Gebäudeteilen (Wände, Treppenhäuser), wenn die Größe der Möbel nicht den Raumverhältnissen entspricht und wir Sie darauf hingewiesen haben.
7. Transportversicherung (Art. 12 ASTAG)
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Transportversicherung.
Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch und gegen Bezahlung einer Prämie können wir eine Versicherung für Sie abschließen, die einen umfassenderen Schutz als unsere gesetzliche Haftung bietet (z.B. für Bruchschäden an ordnungsgemäß von uns verpackten Gegenständen).
Ohne Versicherung tragen Sie selbst alle Risiken, für die wir nach diesen Bedingungen nicht haften.
8. Mängelrüge (Art. 13 ASTAG)
- Sie müssen das Frachtgut sofort bei der Ablieferung auf sichtbare Schäden überprüfen.
- Sichtbare Schäden müssen sofort gerügt und innerhalb von 2 Tagen schriftlich bestätigt werden.
- Nicht sofort sichtbare Schäden müssen uns innerhalb von 2 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich mitgeteilt werden.
Nach Ablauf dieser Fristen können keine Schadensmeldungen mehr berücksichtigt werden.
9. Mindestbuchungsdauer und Abrechnung
- Jeder Auftrag wird mit einer Mindestdauer von 4 Stunden gebucht und berechnet.
- Auch wenn die tatsächliche Arbeitszeit kürzer ist, wird pauschal mit 4 Stunden verrechnet.
- Alle darüberhinausgehenden Arbeitszeiten werden minutengenau abgerechnet.
10. Unser Versicherungsschutz für Sie
Um Ihnen größtmögliche Sicherheit zu bieten, verfügen wir über umfassende Versicherungen:
- Transportschäden: Unsere Versicherung deckt Schäden an Ihrem Umzugsgut bis zu 200.000 CHF (entschädigt wird der Zeitwert der Gegenstände).
- Haftpflichtversicherung: Für Schäden an Dritten (z.B. an Gebäuden) sind wir bis zu 5.000.000 CHF versichert.
Bitte beachten Sie: Dieser Versicherungsschutz unterliegt den allgemeinen Bedingungen unserer Versicherungspolice und den in Punkt 6 (Haftung) beschriebenen Regelungen.
11. Schlussbestimmungen (Art. 14 ASTAG)
- Für alle Streitigkeiten gilt schweizerisches Recht.
- Gerichtsstand ist in der Regel unser Unternehmenssitz.