§1 Geltungsbereich
Diese AGB regeln alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen der UmzugsExpress GmbH (im Folgenden "Anbieter") und unseren Kunden (im Folgenden "Kunden") im Bereich Räumungs- und Entsorgungsdienste. Der Anbieter kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach eigenem Ermessen modifizieren, ohne eine gesonderte Benachrichtigung an bestehende Vertragsparteien zu versenden. Die Inanspruchnahme unserer Dienste setzt die Anerkennung dieser Bedingungen voraus.
§2 Dienstleistungsumfang
Unser Serviceangebot umfasst vollumfängliche Räumungen, wie auch Entsorgungen einzelner Güter für Wohnungen, Einfamilienhäusern, Büros und andere Objekten. Die Dienstleistung wird auch im Rahmen von Umzügen angeboten. Unser Dienstleistungsangebot umfasst:
- Räumung von Wohnungen, Häusern, Büros und anderen Immobilien.
- Fachgerechte und umweltfreundliche Entsorgung von Möbeln, Elektrogeräten und anderen Gegenständen.
- Spezialentsorgung für gefährliche Stoffe nur nach Absprache und unter Berücksichtigung aller Sicherheitsmassnahmen.
- Bereitstellung und Abholung von Containern und Mulden.
§3 Pflichten der Parteien
Kunden haben die Pflicht, dem Dienstleister alle erforderlichen Informationen zum Räumungsgut, die hauseigenen Richtlinien wie, wie auch Sicherheitsanforderungen, proaktiv und fristgerecht für die Erfüllung der Dienste zu übermitteln. Ferner müssen sie Zugang zum Strom kostenfrei gewährleisten, die Zugangserlaubnis in die Wohnung sicherstellen sowie benötigte Räumlichkeiten bereitstellen, wobei eine direkte Einstellung von Mitarbeitenden des Dienstleisters durch den Kunden nicht gestattet ist.
Der Dienstleister seinerseits verspricht, die vereinbarten Services gewissenhaft und professionell mittels qualifiziertem und angemessen eingewiesenem Personal zu erbringen. Er verpflichtet sich zudem zur Beachtung sämtlicher relevanter Arbeitsschutzvorschriften und zur korrekten Abführung von Sozialabgaben.
§4 Vertragsabschluss und -ausführung
Verträge gelten mit der Annahme unserer Offerte durch den Kunden als geschlossen. Die Ausführung der Dienstleistungen orientiert sich an den technischen Standards und den vereinbarten Spezifikationen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei besonderen Umständen, fehlenden oder unkorrekten Informationen, fehlender Zugänglichkeit der Räumlichkeiten oder nicht vorhandenen Parkplatzsituation, den Vertrag zu adjustieren oder abzulehnen. Auch kann der Anbieter jederzeit von einem Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund von störenden Ereignissen durch Dritte oder im Falle von höherer Gewalt, die Arbeit nicht zufriedenstellend erledigt werden kann.
Für Entsorgungen, welche online und ohne vorherige persönliche Begutachtung vereinbart wurden, gilt folgende Regelung: Erweist sich der notwendige Aufwand vor Ort als umfangreicher als angenommen, so obliegt es dem Kunden, für die entstehenden Mehrkosten aufzukommen.
Eine verbindliche Buchung kommt ausschliesslich durch eine schriftliche Bestätigung per E-Mail zustande. Telefonische oder mündliche Zusagen gelten nicht als rechtsverbindliche Bestätigung. Die Bestätigung muss innerhalb unserer regulären Bürozeiten bei uns eingehen und rechtzeitig erfolgen, sodass der Auftrag von us organisatorisch geprüft und bearbeitet werden kann. Kurzfristige Bestätigungen, die nicht mehr rechtzeitig bearbeitet werden können (z. B. Bestätigungen am Freitagabend für einen Auftrag am darauffolgenden Montag), begründen keine Verpflichtung zur Durchführung des Auftrags.
§4.1 Entsorgungsleistungen
Die Entsorgung und der Transport erfolgen nach den Vorschriften des schweizerischen Umweltschutzgesetzes. Nicht im Preis inbegriffene Leistungen wie die Entsorgung von Sondermüll werden gesondert berechnet.
§4.2 Haftungsausschluss bei Entsorgung
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, zu entsorgende Güter eindeutig von nicht zu entsorgenden Gütern zu trennen. Sobald die Abholung durch den Anbieter erfolgt ist, gelten die übergebenen Güter als zur Entsorgung bestimmt. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für den Verlust von Gütern, die irrtümlich zur Entsorgung bereitgestellt oder vom Kunden nachträglich als nicht zu entsorgen gekennzeichnet wurden.
Sollte der Kunde zum Zeitpunkt der Abholung nicht anwesend sein, ist es seine Pflicht, die zu entsorgenden Güter klar und deutlich zu kennzeichnen. Der Anbieter haftet nicht für Fehler in der Entsorgung, die auf unzureichende oder fehlerhafte Informationen oder Anweisungen des Kunden zurückzuführen sind. Jegliche Kommunikation oder Anweisung bezüglich der Trennung oder Kennzeichnung der Güter muss vor Beginn der Abholung erfolgen. Sobald der Transport der Güter zum Entsorgungsort begonnen hat, kann der Entsorgungsprozess nicht mehr rückgängig gemacht werden, und die Güter gelten als endgültig zur Entsorgung übergeben.
§5 Finanzielle Bedingungen
Die Preisgestaltung basiert auf der aktuellen Preisliste oder individuellen Vereinbarungen. Zahlungen sind direkt nach Dienstleistungserfüllung fällig, es sei denn, es wurde anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug oder ausbleibender Vorauszahlung behält sich der Anbieter das Recht vor, zusätzliche Gebühren zu erheben oder den Auftrag nicht anzutreten.
§6 Versicherung und Haftung
Unser gesamtes Personal ist umfassend sozialversichert. Schäden, die im Rahmen der Auftragsdurchführung entstehen, sind bis zu einem Betrag von 5 Millionen Franken gedeckt. Die Haftung für indirekte Schäden sind ausgeschlossen, ausser bei nachweislich grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten Seitens des Anbieters. Der Anbieter haftet ausschliesslich für die mit dem Kunden vereinbarte Leistung. Für Schäden, Störungen, Verkehrsstau, Verspätungen oder Unterbrechung oder Abbruch der Arbeiten, die von Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht werden, wird nicht gehaftet.
§7 Kündigungsbedingungen
Aufträge können bis zu sieben Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert werden. Danach fallen Stornogebühren an, die sich nach dem Zeitpunkt der Kündigung und dem vereinbarten Auftragsvolumen richten. Bei kurzfristigen Aufträgen oder langfristigen Verträgen gelten besondere Bedingungen.
§8 Beauftragung von Drittanbietern (Subunternehmer)
Der Anbieter darf zur Ausführung der abgesprochenen Services Drittanbieter einsetzen z.B. Mudelservice. Der Kunde wird hiermit über die Inanspruchnahme dieser Drittanbieter in Kenntnis gesetzt. Für sämtliche Tätigkeiten und Versäumnisse dieser Drittanbieter übernimmt der Anbieter die gleiche Verantwortung wie für ihr eigenes Personal.
§11 Datenschutz
Der Schutz personenbezogener Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Diese werden ausschliesslich zur Abwicklung der Aufträge genutzt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergegeben.
§12 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Für vertragliche Differenzen ist, wenn möglich, eine aussergerichtliche Einigung anzustreben. Ansonsten ist der Gerichtsstand am Sitz des Anbieters. Sollten Teile dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt Schweizer Recht.
Kontakt
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Pfadackerstrasse 9
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